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Schon der Verdacht genügt

von Kaiser & Schmedding, 03. Februar 2020

Das Risiko, dass Betriebsangehörige durch ihre Tätigkeit in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, ist erheblich. Die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Oft genügt eine Anzeige von unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder Konkurrenten.

Immer häufiger richten sich die Ermittlungen auch gegen die Geschäftsleitung. Diese trifft neben den eigentlichen Verursachern ein strafrechtlich relevantes Verschulden, wenn eine mögliche Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten vorliegt. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Auch bei größter Umsicht und Sorgfalt können Unternehmen und deren verantwortlich tätige Mitarbeiter in strafrechtliche Verfahren verwickelt werden.

Die Folgen:

Finanzielle Belastungen / Gute Anwälte und Privatgutachter sind teuer.
Produktivitätsverlust / Die Arbeitskraft wichtiger Mitarbeiter wird gebunden; die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sinkt.
Imageverlust / durch negative Schlagzeilen.
Persönliche Belastungen / Wer steht schon gerne am Pranger.

An dieser Stelle ein Schadenbeispiel aus der Praxis – welches uns schon häufiger untergekommen ist – und die Notwendigkeit des Straf-Rechtsschutzes aufzeigt:

Ein in Unfrieden ausgeschiedener Mitarbeiter des Möbelhaus „M.“, stellt bei der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige, mit dem Hinweis, dass der Geschäftsführer des Möbelhauses „M.“ Steuern hinterzogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft muss dieser anonymen Anzeige nachgehen, und ermitteln.

Der Geschäftsführer muss sich nun von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freisprechen und benötigt einen qualifizierten Strafverteidiger, dieser wird nach freier Honorarvereinbarung bezahlt. Stundensätze von 400,- EUR und mehr sind in diesem Fall normal.

Neben den Gerichtskosten übernimmt der Versicherer die teuren Anwaltshonorare und die Kosten aufwändiger Privatgutachten.

Unser Spezial-Rechtsschutzkonzept für den Möbelhandel beinhaltet die Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens.

Mögliche strafrechtliche Delikte resultieren aus steuerrechtliche Vorwürfe oder allgemeine Verwaltungs- und sozialrechtlichen Verfahren. Weitere strafrechtliche Risiken betreffen das Umweltrecht, die Produkthaftung, die Betriebsstätte, das Verkehrswirtschaftsrisiko und Gefahren im motorisierten Verkehr.

-Verstöße gegen Umweltrecht

Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen enthalten Regelungen zum Schutz der Umwelt. Insgesamt werden in der Bundesrepublik jährlich mehr als 21.000 umweltrelevante Delikte registriert. Dabei ist die umweltgefährdende Abfallbeseitigung der häufigste Straftatbestand, gefolgt von Gewässer und Bodenverunreinigung. Ein konkreter Schaden muss nicht immer eingetreten sein. Das Freisetzen von Schadstoffen reicht beispielsweise aus.

-Produkthaftung

Alle Erzeugnisse, die auf den Markt gebracht werden, unterliegen der Produkthaftung. Werden Waren hergestellt oder vertrieben, die Personen- oder Sachschäden verursachen, können die Erzeuger bzw. deren Verantwortungsträger (als Händler gelten sie häufig auch Quasihersteller z.B. bei Eigenmarken) strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung.

-Betriebsstättenverantwortung

Hierzu zählen üblicherweise Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht dem Umwelt- oder Produktrisiko zuzuordnen sind. Zum Beispiel Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften.

-Verkehrswirtschaftsrisiko

Gesetzesverstöße, die über die Verletzung von rein verkehrsrechtlichen Vorschriften hinausgehen, unterliegen dem Verkehrswirtschaftsrecht. Zum Beispiel Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung oder gegen das Personenbeförderungsgesetz.

-Gefahren im motorisierten Verkehr

Der Fahrer eines Motorfahrzeugs hat zahlreiche verkehrsrechtliche Vorschriften zu beachten. Der Vorwurf eines Fehlverhaltens führt hier schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen oder zur Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Die Spezial-Rechtsschutz für den Möbelhandel bietet bereits Schutz “gegen den Verdacht” und alleine das zählt, wenn es ernst wird.

Bitte nehmen sie bei Interesse Kontakt zu uns auf, wir informieren sie gerne.

Aus der Presse

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